Zum Inhalt springen
023514450 Anrufen
Ratgeber

Krankenfahrt: Wann zahlt die Krankenkasse?

Welche Fahrten die Kasse übernimmt, welches Formular Sie brauchen und was Sie selbst zahlen. Einfach erklärt, mit Quellen, Stand Oktober 2026.

Eines unserer Taxen am Klinikeingang bei Tageslicht, die hintere Tür steht offen, daneben eine Gehhilfe

Kurz gesagt

  • 10Prozent Zuzahlung je Fahrt
  • 5Euro mindestens
  • 10Euro höchstens
  • 2Prozent Belastungsgrenze im Jahr

Die Krankenkasse zahlt eine Krankenfahrt mit dem Taxi nur mit ärztlicher Verordnung (Muster 4) und nur, wenn Sie Bus und Bahn aus medizinischen Gründen nicht nutzen können. Fahrten zu einer stationären Behandlung übernimmt sie mit Verordnung. Zur ambulanten Behandlung zahlt sie ohne vorherige Genehmigung bei Merkzeichen aG, Bl oder H und bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, 4 oder 5. Dialyse, Chemo und Bestrahlung muss sie vorher genehmigen. Sie zahlen 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt.

Die Fälle

Wann die Kasse zahlt.

  • Ins Krankenhaus

    Fahrten zu einer stationären Behandlung, etwa zur Aufnahme und nach der Entlassung, übernimmt die Kasse mit ärztlicher Verordnung. Vor- und nachstationär nur, wenn dadurch ein Aufenthalt vermieden oder verkürzt wird.

  • Ambulant, ohne Genehmigung

    Mit Verordnung, aber ohne vorherige Genehmigung bei Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis, bei Pflegegrad 4 oder 5 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität.

  • Ambulant, mit Genehmigung

    Dialyse, Chemotherapie und Strahlentherapie als Serienbehandlung. Außerdem bei stark eingeschränkter Mobilität und Behandlung über längere Zeit. Die Kasse muss vorher zustimmen.

  • Ambulante Operation

    Fahrten zu ambulanten Operationen mit Vor- oder Nachbehandlung, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden wird oder nicht machbar ist.

  • Normaler Arzttermin

    Ohne die Voraussetzungen oben zahlt die Kasse eine Fahrt zum Arzt in der Regel nicht. Dann fahren wir nach dem Taxentarif des Märkischen Kreises.

Schritt für Schritt

So kommen Sie zur bezahlten Krankenfahrt.

  1. Verordnung holen

    Ihr Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung aus, Muster 4. Darauf stehen Grund, Fahrzeug und Zeitraum.

  2. Genehmigung klären

    Muss die Kasse vorher zustimmen, etwa bei Dialyse oder Chemo, schicken Sie die Verordnung vor der ersten Fahrt an die Kasse. Meist hilft die Praxis dabei.

  3. Fahrt bestellen

    Sie rufen uns an oder schreiben per WhatsApp. Serienfahrten legen wir als feste Termine an.

  4. Abrechnung

    Liegt die Genehmigung vor, rechnen wir direkt mit der Kasse ab. Sie zahlen nur die Zuzahlung.

Zuzahlung

Was Sie selbst zahlen.

10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt, auch bei Kindern. Wer im Jahr mehr als 2 Prozent seiner Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen leistet, chronisch Kranke mehr als 1 Prozent, kann sich bei der Kasse für den Rest des Jahres befreien lassen. Quittungen deshalb aufheben.

Gut zu wissen

Taxi, Entfernung, Ausnahmen.

Ein Taxi bezahlt die Kasse nur, wenn Sie Bus und Bahn aus zwingenden medizinischen Gründen nicht nutzen können. Bezahlt wird die Fahrt zur nächsten geeigneten Behandlungsstätte, eine weiter entfernte Klinik nur mit zwingendem medizinischem Grund. Im Einzelfall entscheidet immer Ihre Kasse.

Quellen: betanet.de, „Fahrtkosten und Krankenbeförderung“ (Paragraf 60 SGB V und Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses) und „Zuzahlungsbefreiung“ (Paragraf 62 SGB V), abgerufen am 16.10.2026. Wir sind ein Taxibetrieb, keine Krankenkasse und keine Rechtsberatung.

Krankenfahrt

Bis vor die Tür der Klinik.

  • Geöffnete hintere Wagentür, am Sitz lehnt eine Gehhilfe
  • Unser helles Elektrotaxi mit Dachschild und der Nummer 4450 vor Fachwerkhäusern
  • Unser Taxi mit der Nummer 4450 auf einer Straße, im Hintergrund Schieferhäuser und Wald
Fragen

Die häufigsten Fragen zur Krankenfahrt.

Etwas nicht dabei? Rufen Sie an, wir gehen ans Telefon. 02351 4450

Krankenfahrt und Krankenkasse

Zahlt die Krankenkasse meine Taxifahrt zum Arzt?

Nur in bestimmten Fällen und nur mit ärztlicher Verordnung.

Ohne vorherige Genehmigung zahlt die Kasse Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung bei Merkzeichen aG, Bl oder H, bei Pflegegrad 4 oder 5 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität.

Dialyse, Chemotherapie und Strahlentherapie zahlt sie mit vorheriger Genehmigung. Für einen normalen Arzttermin ohne diese Voraussetzungen zahlt sie in der Regel nicht.

Welches Formular brauche ich für eine Krankenfahrt?

Die Verordnung einer Krankenbeförderung, Muster 4, oft Transportschein genannt.

Ausstellen dürfen sie Hausärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte.

Wie viel muss ich bei einer Krankenfahrt selbst zahlen?

10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt.

Das gilt auch für Kinder. Wer im Jahr mehr als 2 Prozent seiner Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zuzahlt, chronisch Kranke mehr als 1 Prozent, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen.

Zahlt die Kasse die Fahrt ins Krankenhaus?

Fahrten zu einer stationären Behandlung übernimmt die Kasse mit ärztlicher Verordnung.

Für Fahrten zu vor- und nachstationären Behandlungen gilt das nur, wenn dadurch ein Aufenthalt im Krankenhaus vermieden oder verkürzt wird.

Zahlt die Kasse auch die Fahrt zu einer weiter entfernten Klinik?

Grundsätzlich wird die Fahrt zur nächsten geeigneten Behandlungsstätte bezahlt.

Eine weiter entfernte Klinik nur, wenn ein zwingender medizinischer Grund vorliegt, etwa weil die Behandlung nur dort möglich ist. Das klären Sie vorher mit Arzt und Kasse.

Wann bekomme ich ein Taxi statt Bus und Bahn bezahlt?

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel aus zwingenden medizinischen Gründen nicht benutzen können.

Das muss aus der Verordnung hervorgehen.

Wer fährt Krankenfahrten im Märkischen Kreis?

Taxi Lüdenscheid 4450 aus Lüdenscheid fährt Krankenfahrten in allen 15 Orten des Märkischen Kreises, rund um die Uhr, und rechnet mit Genehmigung direkt mit der Kasse ab.

Telefon 02351 4450.

Ein Anruf genügt

Unsicher, ob die Kasse zahlt? Rufen Sie an.

Wir sagen Ihnen in zwei Minuten, was wir aus der Praxis kennen, und was die Fahrt kostet, wenn die Kasse sie nicht übernimmt.

Fahrt anfragen Schritt 1 von 4

Felder mit sind Pflicht.

Wohin soll es gehen?

Fehlt die Hausnummer, klären wir das am Telefon.

Abholung
Ziel
Wann soll es losgehen?
Personen
Womit dürfen wir fahren?

Nach dem Tarif des Kreises fährt nur das Taxi. Sprinter, V-Klasse und G-Klasse bekommen vorab ein festes Angebot.

Wie erreichen wir Sie?